Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
1.1. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, der gewerblich handelnden
GILDE Logistik GmbH
vertreten durch Renée Macrander-Yazdtchi, Hamid Yazdtchi und Maik Manteufel
Dingdener Str. 199
46395 Bocholt
nachfolgend GILDE Logistik GmbH genannt
und Kunden.
Wir sind unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar:
Tel: +49 2871 21902-612
E-Mail: info@gildelogistik.de
1.2. Vertragssprache ist Deutsch.
1.3. Diese AGB können zum Zwecke des leichteren internationalen Verständnisses in vier sprachlichen Ausführungen ausgefertigt sein, nämlich Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Im Falle von Streitigkeiten gilt die deutsche Version als die maßgebliche, das heißt insbesondere auch, dass im Falle von Differenzen über die Auslegung einzelner Klauseln der vorliegenden AGB die Begriffe und Definitionen des deutschen Rechts entscheidend sind.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Kaufmann (Plural: Kaufleute) ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt.
2.2. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
2.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.5. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
2.6. Vertragstext im Sinne dieser AGB ist die sich aus unserer Internetpräsentation ergebene Produktbeschreibung und der Inhalt der Online-Bestellung. Die von uns im Internetportal verschickte Bestellbestätigung ist selbst nicht Vertragstext, sondern bestätigt nur den Eingang der Bestellung.
2.7. Textform ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben worden ist.
2.8. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
2.9. Mangelschaden ist der Schaden, der darin liegt, dass der Kaufgegenstand infolge eines Mangels, der durch Nacherfüllung beseitigt werden kann, den Kunden im Vergleich zu einem mangelfreien Kaufgegenstand schlechter stellt.
2.10. Mangelfolgeschaden ist der Schaden, der durch mangelfreie Nacherfüllung nicht beseitigt wird und den der Kunde an anderen Rechtsgütern als am Kaufgegenstand infolge des Mangels, der durch Nacherfüllung beseitigt werden kann, erleidet, insbesondere an Körper, Eigentum, Besitz und Ersatzpflichten gegenüber Dritten.
2.11. Die Hausfracht und das Rollgeld im Sinne dieser AGB sind ein Teil der Transportkosten einer Ware zum Kunden. Das Rollgeld soll die Beförderungskosten von GILDE Logistik GmbH mbH zum Versandspediteur und die Hausfracht die Beförderungskosten vom Empfangsspediteur am Bestimmungsort zum Empfänger bezeichnen.
3. Geltung dieser AGB
3.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
3.2. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.
3.3. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3.4. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Kunden haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.
3.5. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, so hat GILDE Logistik GmbH das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
4. Vertragsparteien
4.1. Als Kunden werden ausschließlich Unternehmer oder juristische Personen akzeptiert.
4.2. Verbraucher werden als Kunden ausgeschlossen.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung zum Händlerbereich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben.
4.4. Im Falle einer Vortäuschung einer Unternehmereigenschaft kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Parteien vereinbaren stattdessen eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises, den der nicht zugelassene Kunde zu zahlen hat.
5. Vertragsschluss/Speicherung des Vertragstextes und der AGB/ Leistungsbeschreibungen/ Nichtverfügbarkeit
5.1. in unserem Internetshop
5.1.1. Die Bewerbung der Produkte im Internetshop stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch unsere Kunden dar.
5.1.2. Die Kunden geben ein Angebot ab, indem sie unseren Bestellvorgang durchlaufen und am Ende auf den Link „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken.
5.1.3. Eingaben können vor Abgabe der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
5.1.4. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen nach unserer Wahl entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen.
5.1.5. Der Vertragstext und diese AGB werden gespeichert.
5.2. bei nicht im Sinne des § 312 b BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
5.2.1. Die Bewerbung der Produkte stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Auftrag oder Bestellung) durch Kunden dar.
5.2.2. Kunden können ein Angebot mündlich, schriftlich, in Textform oder durch schlüssiges Verhalten abgeben.
5.2.3. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen.
5.2.4. Der Vertragstext und diese AGB werden gespeichert.
5.3. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Qualitätsangaben, Gewichte und Farbtöne sind branchenübliche Annäherungswerte. Handelsübliche Abweichungen und technische Änderungen sowie Änderungen in Form und/oder Farbe und/oder Qualität und/oder Gewicht sind vorbehalten, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
5.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, für den Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu liefern. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von GILDE Logistik GmbH zu vertreten ist und GILDE Logistik GmbH ein konkretes Deckungsgeschäft mit seinem Lieferanten abgeschlossen hat.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
6. Produktpräsentation und Rechte an Bildern
6.1. Für Produktpräsentationen der Vertragsprodukte soll der Kunde ausschließlich Bilder in einer Ausgestaltung verwenden, die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt worden sind.
6.2. Soweit Bilder zur Verfügung gestellt werden, dürfen sie nicht bearbeitet oder umgestaltet werden.
6.3. GILDE Logistik GmbH überträgt an zur Verfügung gestellten Bildern unentgeltlich das räumlich beschränkte, nicht übertragbare, für die Dauer der Vertragsbeziehung gültige, nicht ausschließliche und widerrufbare Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Bilder, jeweils zum Zwecke der Bewerbung der Vertragsprodukte in:
- Anzeigen (Print)
- Anzeigenblättern (Print)
- Verkaufs-Ausstellungen (werblich)
- Beilagen (Print)
- bebilderte Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen
- Broschüren Print (werbliche Nutzung)
- Fachzeitschriften Print (werbliche Nutzung / redaktionelle Nutzung)
- Flyern Print (werbliche Nutzung)
- Online Fachzeitschriften (redaktionell)
- Plakaten (werbliche Nutzung)
- Sozialen Medien
und
- im eigenen Webshop, der sich nicht auf dem Marktplatz eines Dritten befindet.
6.4. Soweit Produkte im eigenen Internetshop genutzt werden dürfen, gilt dies nur unter der Bedingung, dass Endkunden die Möglichkeit erhalten, die Ware im Ladenlokal des Kunden zu prüfen und dort auch den Widerruf erklären können.
Soweit die Bilder in sozialen Medien genutzt werden dürfen, dürfen damit nur Waren aus dem eigenen Internetshop oder dem eigenen Ladenlokal beworben werden. Das Einstellen der Bilder in Bildersuchmaschinen oder in Marktplätze Dritter ist nicht gestattet. Insbesondere ist es nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte an den Bildern einzuräumen.
7. Preise
7.1. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe in Euro ab Verladestation von GILDE Logistik GmbH zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
7.2. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden.
7.3. Verpackung, Fracht und Versicherung werden gesondert berechnet.
7.4. Wir sind bei einem Schuldverhältnis, das kein Dauerschuldverhältnis ist, berechtigt, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Im Falle einer Preiserhöhung gilt dies nicht, wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
7.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Gutschrift, auf unserem Konto um. Die Kosten der Umrechnung und der Gutschrift in Euro trägt der Kunde.
7.6. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
7.7. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks/Wechsels bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt.
7.8. Kommt der Kunde schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im Umfang der Forderung, mit der sich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu. Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht uns auch dann zu, wenn für uns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
8. Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung
8.1. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
8.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
8.3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Werk oder unser Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
8.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von uns liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.
8.5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Außerdem geht die Gefahr für zu liefernde Gegenstände auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
8.6. Versandweg, Art und Mittel der Versendung sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Transport uns überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch werden wir die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahls-, Bruch-, Transport-, Frost- , Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vom Kunden zu benennende Gefahren versichern, soweit dies möglich ist.
8.7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen.
9. Versicherung und Verpackung, Fracht- und Lieferkosten
9.1. im Inland:
9.1.1. Waren werden durch Gilde Logistik GmbH transportversichert.
9.1.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich nichts anderes aus diesen AGB ergibt.
9.2. beim Export:
9.2.1. Waren werden durch GILDE Logistik GmbH transportversichert.
9.2.2. Die Verpackungs- und Versicherungskosten trägt der Kunde. Es werden zudem ein Verpackungszuschlag in Höhe von 1,5 % des Warenwertes und ein Versicherungszuschlag in Höhe von 1,38 % des Warenwertes berechnet.
9.2.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich nichts anderes aus diesen AGB ergibt.
9.2.4. Im Export gelten ergänzende Fracht- und Lieferkosten, Mindestbestell- und Zahlungsbedingungen nach Maßgabe der aktuellen Fracht- und Lieferkostentabelle von GILDE Logistik GmbH über die sich der Kunde vor einer Bestellung informieren kann.
9.3 bei Direktlieferung an Endverbraucher (Dropshipping):
9.3.1 Auf Kundenwunsch können Waren durch GILDE Logistik GmbH direkt an Endverbraucher versandt werden (sog. Dropshipping). Der Endverbraucher wird durch diese Versandart nicht Vertragspartner von GILDE Logistik GmbH.
9.3.3 Die Konditionen des Punkt 8 dieser AGB (Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung) finden entsprechend Anwendung.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. GILDE Logistik GmbH liefert gegen Vorkasse, Rechnung oder Nachnahme.
10.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, liefert GILDE Logistik GmbH gegen Vorkasse.
10.4. Im Falle einer Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir bei Zahlung gegen Rechnung 2 % Skonto, bei Zahlung gegen Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto.
11. Rechnungsstellung
11.1. Gemäß § 14 UStG können Rechnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden.
11.2. GILDE Logistik GmbH ist berechtigt, Rechnungen als pdf-Rechnung per E-Mail (elektronischer Rechnungsversand) zu versenden.
12. Pfandrechte, Eigentumsvorbehalt, Schutzrechte
12.1. Gegenüber unseren Kunden behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck – Wechsel – Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks durch uns.
12.2. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
12.3. Eine Verbringung des dem Eigentumsvorbehalt bzw. unserem Sicherungseigentum unterfallenden Gegenstandes an einen anderen Ort als den Ort der Lieferung oder eine Veräußerung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Gegenstände an gut sichtbarer Stelle mit einem Kennzeichen zu versehen, das auf unser Eigentum hinweist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen, oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, alle sonstigen nach dem Recht des Standorts der unter Eigentumsvorbehalt bzw. in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware etwa erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum auch mit Wirkung gegen Dritte uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO oder ähnlicher ausländischer Rechtsbehelfe zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel bzw. Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Vorbehalts- bzw. Sicherungseigentum stehende Ware pfleglich zu behandeln, sie gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wassereinwirkung ausreichend zu versichern und auf unser Verlangen eine Sicherungsbestätigung (Sicherungsschein) bei dem Versicherer zu unseren Gunsten zu beantragen sowie auf unsere Anforderung die Ansprüche gegen den Versicherer und den Schädigenden an uns abzutreten. Sofern Pflege-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Der Kunde wird Gesetz – und Rechtsverordnungen, die für den Besitz und den Gebrauch der Ware gelten, beachten. Sollte der Kunde der Versicherungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung durch uns nicht nachkommen, sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware entsprechend zu versichern. Im Übrigen trägt der Kunde während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware.
12.5. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der gelieferten Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen einschließlich allen Nebenrechten mit Rang vor seinen übrigen Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an den Abnehmer oder aus sonstigem Rechtsgrund gegenüber Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung oder Vermengung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretungen an. Nach der Abtretung ist der Kunde ungeachtet unserer eigenen Befugnis zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz – oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder der Kunde seine Zahlungen einstellt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. den Dritten die Abtretung mitteilt.
12.6. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Faktura – Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Dies gilt auch, wenn der Kunde durch Tätigkeiten nach Satz 2 Alleineigentum erwirbt. Die Bewahrung für uns erfolgt unentgeltlich. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der für uns gelieferten Ware (Faktura – Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in einer Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.
12.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen oder heraus zu verlangen. In der Zurücknahme – auch im Wege der Pfändung – der Kaufsache und im Herausgabeverlangen durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
12.8. Unsere Beauftragten sind während der gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Überprüfung der gelieferten Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware bei dem Kunden berechtigt und können diese als uns gehörig kennzeichnen.
12.9. Für alle Leistungen und Maßnahmen bei der Bestellung, Verwaltung, Freigabe und Verwertung von Sicherheiten sowie bei der Inanspruchnahme von Mitverpflichteten können wir ein angemessenes Entgelt im Rahmen des § 315 BGB in Rechnung stellen. Außerdem trägt der Kunde alle sonstigen in diesem Zusammenhang stehenden Auslagen und Nebenkosten, insbesondere Lagergelder, Lagerkosten, Kosten der Beaufsichtigung, Vermittlerprovisionen und Prozesskosten.
13. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
13.1. soweit GILDE Logistik GmbH bei völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen diesen zusteht, kann GILDE Logistik GmbH mindestens 25 % des auf die nicht gelieferte Ware entfallenden Kaufpreises als Vertragsstrafe geltend machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Uns ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
13.2. Für den Fall der Warenrücknahme durch GILDE Logistik GmbH aus vom Kunden zu vertretenden Gründen behält GILDE Logistik GmbH sich die Geltendmachung von Aufarbeitungskosten und Wertminderung vor, und zwar unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche.
14. Rügepflicht
14.1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
14.2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
14.3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
14.4. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen.
15. Mängelhaftung/Verjährungsfrist
15.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
15.2. Soweit die gelieferte Sache nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann, oder sie nicht die Eigenschaften, die er nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
15.3. Ein unerheblicher Mangel oder unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich. Mangel- und Mangelfolgeschäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Kunden entstanden sind, werden von den Mängelrechten ebenfalls nicht erfasst. Entsprechendes gilt auch für den übermäßigen, das heißt nicht vertragsgemäßem Gebrauch bei Verschleißteilen.
15.4. Die Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware, gegenüber Verbrauchern nach seiner Wahl
15.5. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
15.6. Kunden können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer „Haftung“ geltend zu machen.
15.7. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, bei gebrauchten Waren wird die Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer „Haftung“. Unberührt bleibt die Verjährungsfrist ebenfalls im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB; sie beträgt fünf Jahre ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
16. Haftung
16.1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).
16.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
16.3. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
17. Aufrechnungsverbot
Der Unternehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen beruhen auf demselben Vertragsverhältnis, oder sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
18. Zurückbehaltungsrecht
Der Unternehmer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19. WEEE-Registernummer
Unsere WEEE-Registernummer lautet: DE13203654
20. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit)
Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Nebenabreden
21.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht, wenn dem Verbraucher dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
21.2. Bei Rechtsstreitigkeiten ist unser Sitz Gerichtsstand, wenn
21.2.1. der Kunde Kaufmann ist oder
21.2.2. der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
21.2.3. der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
21.3. Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
21.4. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.